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Presse

Nordsee-Anker

Insel-Fan kippt Landeskinder-Regelung

Ostfriesische Inseln, 18.05.2021. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts hat heute mit Eilbeschluss entschieden: Die Landeskinder-Regelung bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken ist vorläufig außer Vollzug gesetzt. Geklagt hatte ein Mann aus Nordrhein-Westfalen, der Urlaub auf Borkum gebucht hatte.

 „Wir fühlen uns geschmeichelt, dass dem Urlauber eine Reise auf die Ostfriesischen Inseln eine Klage wert war“, sagt Göran Sell, Geschäftsführer der Ostfriesische Inseln GmbH. „Wir freuen uns sehr, dass wir nun auch endlich unsere Gäste aus anderen Bundesländern auf den Inseln begrüßen dürfen.“ 

 

Medienkontakt: 
Christoph Kommunikation
ofi@christoph-kommunikation.de, Telefon: 040 609 4399-30

 
Marc Klinke, Leiter Marketing der Ostfriesische Inseln GmbH
Marc.Klinke@ostfriesische-inseln.de, Telefon: 04922 933 120

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